Investor Relations
Wichtige Hinweise
Unternehmensanleihe / Öffentliches Angebot / Wertpapierprospekt
Sie haben die Internetseite aufgerufen, die von der publity AG zur Veröffentlichung von Unterlagen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot der Unternehmensanleihe 2020/2025 der publity AG (publity-Anleihe 2020/2025) und deren Einbeziehung in den Handel im Freiverkehr (Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse im Handelssegment Quotation Board vorgesehen ist.
Die auf den anschließend folgenden Internetseiten enthaltenen Unterlagen sind nicht an Personen gerichtet und nicht für den Zugriff solcher Personen bestimmt, die sich in den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, Kanada, Neuseeland, Australien oder in einer Rechtsordnung befinden, in welcher die Einsichtnahme in die Unterlagen oder das in den Unterlagen erwähnte Angebot nicht gestattet sind.
Die in den folgenden Unterlagen erwähnten Wertpapiere werden nur in der Bundesrepublik Deutschland und im Großherzogtum Luxemburg öffentlich angeboten. Insbesondere stellen die folgenden Unterlagen weder ein Angebot zum Verkauf noch ein Angebot oder eine Aufforderung zum Kauf oder Umtausch oder zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Umtausch oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, Kanada, Neuseeland oder Australien dar.
Anlegern wird empfohlen, den auf den anschließend folgenden Internetseiten abrufbaren Wertpapierprospekt aufmerksam zu lesen, bevor sie sich entscheiden, Schuldverschreibungen oder Aktien der publity AG zu erwerben oder zu veräußern, um die potenziellen Risiken und Chancen der Anlageentscheidung vollends zu verstehen, und eine Anlageentscheidung nur unter Heranziehung aller verfügbaren Informationen über die Gesellschaft nach Konsultation mit den eigenen Rechtsanwälten, Steuer- und/oder Finanzberatern zu treffen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Billigung des Prospekts durch die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) nicht als Befürwortung der Wertpapiere zu verstehen ist.
Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe der auf den anschließend folgenden Internetseiten enthaltenen Unterlagen oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der in den Unterlagen enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Die Unterlagen dürfen durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren rechtlichen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der in den Unterlagen enthaltenen Bedingungen.
Die in den folgenden Unterlagen erwähnten Wertpapiere sind und werden weder gemäß dem United States Securities Act von 1933 (in der jeweils gültigen Fassung) (Securities Act) noch nach dem Wertpapierrecht von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert und dürfen in die sowie innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika oder an oder für Rechnung oder zugunsten einer U.S.-Person (wie in Regulation S unter dem Securities Act definiert) weder angeboten noch ausgeübt, verkauft, verpfändet, übertragen oder dorthin geliefert werden (weder direkt noch indirekt), es sei denn, dies erfolgt nach einer entsprechenden Registrierung oder aufgrund einer Ausnahme bzw. Befreiung von den Registrierungserfordernissen des Securities Act oder in einer nicht den Registrierungserfordernissen des Securities Act unterliegenden Transaktion und in jedem Fall im Einklang mit geltendem Wertpapierrecht der jeweiligen Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika.
In bestimmten Rechtsordnungen kann es rechtswidrig sein, die auf den anschließend folgenden Internetseiten enthaltenen Unterlagen einzusehen. In anderen Rechtsordnungen ist es möglicherweise nur bestimmten Personengruppen gestattet, solche Unterlagen einzusehen. Personen, die die auf den anschließend folgenden Internetseiten enthaltenen Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und des Großherzogtums Luxemburg einsehen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und des Großherzogtums Luxemburg bestehende diesbezügliche Verbote und Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten.
Mit Drücken des “EINVERSTANDEN”-Buttons versichere ich, dass ich die vorstehenden Hinweise gelesen und verstanden habe und mich mit diesen Bedingungen einverstanden erkläre.