publity Performance Fonds
Übersicht publity Immobilienfonds / AIF
| Gründungsdatum | Emissionsphase | Status | Emissionskapital (Euro) |
publity Performance Fonds Nr. 6 i.L. | 07.05.2013 | 07.2013-06.2014 | in Liquidation | 33.443.000 |
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publity Performance Fonds Nr. 7 i.L. | 10.10.2013 | 02.2014-12.2015 | in Liquidation | 41.980.000 |
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publity Performance Fonds Nr. 8 i.L. | 16.03.2015 | 01.2016-12.2017 | in Liquidation | 30.312.000 |
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Gesamt | | | | 105.735.000 |
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Publikumsfonds
Name | Registernummer AG Leipzig | Geschäftsführende Gesellschafterin/ Liquidatorin |
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publity Performance Fonds Nr. 6 GmbH & Co. geschlossene Investment KG i.L. | HRA 16872 | publity Emissionshaus GmbH/ publity Performance GmbH |
publity Performance Fonds Nr. 7 GmbH & Co. geschlossene Investment KG i.L. | HRA 16961 | publity Emissionshaus GmbH/ publity Emissionshaus GmbH |
publity Performance Fonds Nr. 8 GmbH & Co. geschlossene Investment KG i.L. | HRA 17305 | publity Emissionshaus GmbH/ publity Performance GmbH |
AIF
publity Performance Fonds Nr. 8
Die publity Performance Fonds Nr. 8 GmbH & Co. geschlossene Investment KG i.L. erhielt am 15.02.2016 als Geschlossene Publikums-Investment KG von der BaFin die Vertriebszulassung nach neuem Recht und investierte mit deutschen Immobilien aus Bankenverwertung in ein breites Spektrum gewerblich genutzter Qualitätsimmobilien.
Die Emissionsphase der Fondsgesellschaft lief bis zum 31.12.2017 und hat ein Kommanditkapital in Höhe von 30.312.000 Euro eingeworben.
Daten und Fakten
publity Performance Fonds Nr. 7
Die publity Performance Fonds Nr. 7 GmbH & Co. geschlossene Investment KG i.L. erhielt als erste Geschlossene Publikums-Investment KG von der BaFin die Vertriebszulassung nach neuem Recht und investierte mit deutschen Immobilien aus Bankenverwertung in ein breites Spektrum gewerblich genutzter Qualitätsimmobilien.
Die publity Emissionshaus GmbH hat die publity Performance Fonds Nr. 7 GmbH & Co. geschlossene Investment KG i.L. im Februar 2014 aufgelegt. Die Emissionsphase der Fondsgesellschaft lief bis zum 31.12.2015 und hat ein Kommanditkapital in Höhe von 41.980.000 Euro eingeworben.
Daten und Fakten
publity Performance Fonds Nr. 6
Die publity Emissionshaus GmbH hat die publity Performance Fonds Nr. 6 GmbH & Co. KG i.L. im Juni 2013 aufgelegt. Die Emissionsphase der Fondsgesellschaft endete nach Verlängerung am 30. Juni 2014. Die Fondsgesellschaft hat bis zum 30. Juni 2014 ein Kommanditkapital in Höhe von 33.443.000 Euro eingeworben.
Daten und Fakten
Kapitalverwaltungsgesellschaft
Das Fondsmanagement der aktuellen publity Performance Fonds übernimmt die publity Performance GmbH. Als Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem neuen Recht des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) verfügt sie über eine von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erteilte Erlaubnis.
Die persönliche und fachliche Eignung der beiden Geschäftsleiter Frank Schneider und Stephan Kunath und die Besetzung des dreiköpfigen Aufsichtsrates war Gegenstand eingehender Prüfung durch die BaFin. Die publity Performance GmbH erfüllt die neuen gesetzlichen Anforderungen, wozu die Einrichtung eines Portfolio- und Risikomanagements, die Beauftragung einer Verwahrstelle, erhöhte Anforderungen an das Anfangskapital, die regelmäßige Bewertung der Vermögensgegenstände der Fondsgesellschaft und des Nettoinventarwertes sowie die potenzielle Auslagerung von Tätigkeiten, etwa von Compliance und Geldwäsche, gehören.
Dazu gehören ferner das Risiko- und Liquiditätsmanagement, die Aufstellung und die Prüfung der Jahresabschlüsse sowie entsprechende Informations- und Transparenzpflichten. Neben den beiden Geschäftsführern stellen weitere 7 qualifizierte Mitarbeiter der publity Performance GmbH sicher, dass das vom Gesetzgeber verlangte „Mehr“ an Sicherheit und Transparenz bei den aktuellen publity Performance Fonds vollständig und nachhaltig umgesetzt wird.
Risikomanagement
Risiken sind im Rahmen wirtschaftlicher Betätigung nicht zu vermeiden. Sie sind Bestandteil jeglicher Geschäftstätigkeit und notwendige Voraussetzungen für unternehmerischen Erfolg. Das Risikomanagement stellt den verantwortungsbewussten und kontrollierten Umgang mit den eingegangenen Risiken sicher. Durch Abgleich des unternehmerischen Gesamtrisikos mit den Ertragschancen soll das Risikomanagement ein ideales Verhältnis zwischen Risiko und Ertrag erreichen.
Das Risikomanagement der publity Performance GmbH identifiziert, misst und überwacht die sich aus dem Geschäftsbetrieb ergebenden Risiken. Zur Steuerung der Risiken sind erforderliche Maßnahmen mit dem Ziel definiert, existenzgefährdende Risiken frühzeitig zu erkennen und Gegensteuerungen vorzunehmen.
Das Risikomanagement definiert Risikodeckungspotenziale sowohl für die publity Performance GmbH als auch für die von ihr verwalteten AIFs und limitiert die jeweiligen Risiken. Den Vorgaben des KAGB entsprechend, werden insbesondere folgende Risikoarten kategorisiert und überwacht:
- Marktrisiken
- Adressausfallrisiken (Kreditrisiken)
- Gegenparteirisiken
- Liquiditätsrisiken
- Operationelle Risiken
Liquiditätsmanagement
Das Liquiditätsmanagement erfasst alle wesentlichen Vorgänge, die die Wirtschaftlichkeit der publity Performance GmbH und der von ihr verwalteten AIFs betreffen.
Im Rahmen des Liquiditätsmanagementsystems werden Verfahren determiniert und durchlaufen, die es der publity Performance GmbH ermöglichen, eine Deckung des Liquiditätsprofils des AIF’s mit den bestehenden Verbindlichkeiten zu erzielen. Innerhalb des Liquiditätsmanagements werden Anlagestrategie, Zahlungsverpflichtungen und Veräußerungsfristen, sowie Informationen in Bezug auf die Entwicklung der Immobilienpreise und der Kapitalmarktzinsen, der aus den Anlageobjekten erzielbaren Erlöse und allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung einbezogen.
Durch eine kontinuierliche Überwachung und die Anwendung von Stresstests überwacht und bewertet die publity Performance GmbH die Liquiditätsstruktur der AIFs unter Berücksichtigung von normalen und außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen.
Das Liquiditätsmanagement ermittelt eine in den Anlagebedingungen festgelegte Liquidität unter Berücksichtigung des Volumens der AIFs und der beabsichtigten Asset-Investitions- und Desinvestitionsentscheidungen und stellt die erforderliche Zahlungsfähigkeit der AIFs sicher.
Verwahrstelle
Die CACEIS Bank S.A., Germany Branch erfüllt die Funktion der Verwahrstelle für die Fondsgesellschaften. Die Implementierung einer Verwahrstelle ist im Rahmen der AIFM-Umsetzung und der damit verbundenen Einführung des Kapitalanlagegesetzbuchs gesetzlich vorgeschrieben.
In dieser Funktion ist die CACEIS Bank S.A., Germany Branch für die Überwachung bzw. Überprüfung der Eigentumsverhältnisse und für die Einhaltung der damit verbundenen Aufzeichnungspflicht verantwortlich. Ferner stellt sie sicher, dass die Ausgabe von Anteilen an der Fondsgesellschaft sowie die Ermittlung des Wertes von Anteilen an der Fondsgesellschaft den Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuches sowie dem Gesellschaftsvertrag und den Anlagebedingungen der Fondsgesellschaft entsprechen. Daneben ist die CACEIS Bank S.A., Germany Branch für die Überwachung der Zahlungsflüsse der Gesellschaft zuständig und übernimmt die Verantwortung für die Überwachung des gesamten Cashflows der Fondsgesellschaft. Zudem hat die Verwahrstelle durch geeignete Maßnahmen zu gewährleisten, dass die erwirtschafteten Erträge der Fondsgesellschaft entsprechend den Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuches sowie dem Gesellschaftsvertrag und den Anlagebedingungen der Fondsgesellschaft verwendet werden. Auch prüft sie die Vollständigkeit und Korrektheit von Auszahlungen an die Anleger.
Wichtige Anlegermitteilung
publity Performance GmbH Reichsstraße 2, 04109 Leipzig externe Kapitalverwaltungsgesellschaft der
publity Performance Fonds Nr. 6 GmbH & Co. geschlossene Investment KG i.L.,
publity Performance Fonds Nr. 7 GmbH & Co. geschlossene Investment KG i.L. und der
publity Performance Fonds Nr. 8 GmbH & Co. geschlossene Investment KG i.L. („publity-AIF“)
Sicherheit
Mit dem neuen Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) wurde ein EU-rechtskonformes Regelwerk geschaffen, das in Sachen Sicherheit und Transparenz neue Maßstäbe und Standards setzt.
Die aktuellen publity Performance Fonds erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen, um eine lückenlose staatliche Aufsicht und Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Bundesbank zu gewährleisten. Die externe Verwaltungsgesellschaft, die publity Performance GmbH, ist deshalb verpflichtet, gegenüber der BaFin wesentliche Geschäftsvorfälle und unternehmerische Entscheidungen unverzüglich anzuzeigen und regelmäßig Quartals- und Jahresberichte vorzulegen.
Die regelmäßigen Berichts- und Meldepflichten sowie die staatliche Aufsicht und Kontrolle werden durch ein System tiefgreifender, gegenseitiger Kontrolle ergänzt, das mit der publity Performance GmbH, ihrem Aufsichtsrat, der CACEIS Bank S.A., Germany Branch als Verwahrstelle, der Beauftragung externer Dienstleister für Compliance und Geldwäscheabwehr sowie der Beauftragung von unabhängigen, überregional anerkannten Rechtsanwaltskanzleien und Sachverständigen mit der regelmäßigen Bewertung der Anlageobjekte (Immobilien) geschaffen wurde.
Kundenbeschwerde
Die publity Performance GmbH hält folgendes Verfahren für eine unverzügliche Bearbeitung von Beschwerden durch Privatkunden vor:
Sobald eine Beschwerde eines Kunden eingeht, ist diese zu dokumentieren. Der Mitarbeiter hat den Namen des Kunden, die ihm gegenüber erbrachte Dienstleistung bzw. den AIF, in den der Anleger investiert ist, das Datum der Beschwerde, Form der Beschwerde (mündlich, telefonisch, per E-Mail, brieflich), sowie Art und Anlass der Beschwerde festzuhalten.
Die Beschwerde soll mit einer kurzen Stellungnahme des Mitarbeiters versehen werden. Die Stellungnahme des Kunden sowie die Dokumentation des Mitarbeiters ist unverzüglich dem mit dem Beschwerdemanagement betrauten Mitglied der Geschäftsleitung vorzulegen. Dieses Mitglied der Geschäftsleitung entscheidet über das weitere Vorgehen.
Auf jede Beschwerde eines Kunden oder Geschäftspartners soll innerhalb einer Frist von zwei Kalenderwochen schriftlich geantwortet werden. In jedem Fall ist die Beschwerde an der Geschäftsleitung unter Einbindung des Compliance-Beauftragten vorzulegen. Der Compliance-Beauftragte soll vor Fertigstellung und Übersendung der Antwort an den Beschwerdeführer als neutrale Stelle kontaktiert werden.
Es werden ein Beschwerdeordner und ein Verzeichnis, in das sämtliche Kundenbeschwerden eingetragen werden, geführt. Dieses Verzeichnis enthält:
- lfd. Nummer
- Kunde, Beschwerdegrund
- Abhilfe-Maßnahme
- Datum der Annahme
- Datum der Abhilfe
- gezahlten Betrag, sofern Schadenersatz gezahlt wird
Die Einreichung und Behandlung von Beschwerden ist für die Anleger der publity Performance GmbH kostenfrei zu gestalten.
Intern bei der publity Performance GmbH ist das zentrale Beschwerdemanagement in der Reichsstraße 2, 04109 Leipzig, Telefon +49 (341) 261787-45, E-Mail bh@publity.de, zu erreichen. Die für das Beschwerdemanagements verantwortliche Person wird die Einhaltung der ordentlichen Durchführung des Beschwerdemanagements laufend kontrollieren und im Fall von Auffälligkeiten (z.B. vermehrte Beschwerden zu einem bestimmten Themenblock) unverzüglich an die Compliance-Funktion und den Risikomanager berichten und den Vorfall dokumentieren.
Risk Policy
Die publity Performance GmbH (KVG) handelt stets mit der gebotenen Sorgfalt, Redlichkeit und Fairness und wahrt dabei insbesondere die Interessen der Anleger. Zielsetzung des in der KVG implementierten Interessenkonfliktmanagements ist die Vermeidung von Interessenkonflikten sowie die gebotene Wahrung von Anlegerinteressen im Fall von unvermeidbaren Interessenkonflikten. Potentielle Interessenkonfliktsituationen werden laufend durch angemessene Vorkehrungen identifiziert, vermieden und gelöst.
Hierzu hat die KVG eine Risk-Policy entwickelt, die es ihr erlauben soll, im Rahmen der Verwaltung von durch die KVG verwalteten AIF den aufgezeigten Grundsätzen zur Bekämpfung von Interessenkonflikten gerecht zu werden.
Umstände und Beziehungen, aus denen sich Interessenkonflikte ergeben können bestehen insbesondere aufgrund enger Verbindungen zwischen den einzelnen Beteiligten der zu erbringenden Dienstleistungen und Auslagerungstätigkeiten im Rahmen der Verwaltung von AIFs:
Ein Geschäftsführer der KVG ist auch Vorstand der publity AG und damit eines Unternehmens, das durch die KVG als Dienstleister beauftragt ist.
Der vorliegende Konzernverbund beinhaltet Interessenkonfliktpotentiale, die durch die Geschäftsführung der KVG stets beobachtet werden und die bei jedweder Vertragsentscheidung insofern Berücksichtigung finden, dass etwaige Interessenkonfliktsituationen durch im Einzelfall zu treffende geeignete Maßnahmen im Interesse der Anleger aufzulösen sind.
Zudem kann nicht ausgeschlossen werden, dass beauftragte Dritte neben den Tätigkeiten für die KVG bzw. die von dieser verwalteten AIFs auch in vergleichbare Investments involviert sind.
Interessenkollisionen insbesondere im Zusammenhang mit dem Erwerb bzw. dem Handel mit den Anlageobjekten können nicht ausgeschlossen werden.
Die KVG hat die Funktion eines Compliance-Beauftragten installiert, der auch im Rahmen der Umsetzung der Risk-Policy als Interessenkonfliktmanagement-Beauftragter die allgemeinen, organisatorischen und prozessualen Vorkehrungen zur Identifikation, Prävention und Lösung von Interessenkonfliktsituationen umsetzen wird.
Vergütungspolitik
Nachhaltigkeitsrisiken werden derzeit noch nicht in die Vergütungspolitik der publity Performance GmbH einbezogen.
Die Vergütungspolitik der Gesellschaft liegt in der Verantwortung der Geschäftsleitung und des Aufsichtsrats. Die Geschäftsleiter und Mitarbeiter der publity Performance GmbH erhalten derzeit alle ausschließlich eine angemessene fixe Vergütung. Diese fixe Vergütung entspricht deren Befugnissen, Aufgaben, Fachwissen und Verantwortlichkeiten. Eine Abhängigkeit der Geschäftsleiter und Mitarbeiter von einer variablen Vergütung ist daher ausgeschlossen.
Die publity Performance GmbH setzt keine Anreize für das Eingehen unverhältnismäßig hoher Risiken. Sofern in Zukunft beabsichtigt ist, die Vergütung einzelner Mitarbeitergruppen um einen variablen Vergütungsbestandteil zu ergänzen, werden die anzuwendenden Vorgaben von § 37 Abs. 2 KAGB in Verbindung mit Anhang II der AIFM-Richtlinie beachtet. Die publity Performance GmbH zahlt auch weder ihren Geschäftsleitern noch ihren Mitarbeitern eine garantierte Abfindung, wenn diese das Unternehmen verlassen. Dies soll sicherstellen, dass Versagen nicht belohnt wird. Die publity Performance GmbH hat schließlich unter Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes entschieden, keinen Vergütungsausschuss einzurichten.