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publity AG bereitet Börsengang vor

publity AG bereitet Börsengang vor

Leipzig, 17. März 2015 – Die publity AG, gegründet 1999 in Leipzig, ein auf die Entwicklung und das Management von Kapitalanlagen spezialisierter Finanzinvestor mit Fokus auf deutsche Büroimmobilien bereitet seinen Börsengang im Freiverkehr (Entry Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse für Anfang April 2015 vor.

Die Baader Bank AG fungiert als Sole Global Arranger und Sole Bookrunner.

Die publity AG plant mit dem Emissionserlös ihre Wachstumsstrategie weiter umzusetzen. Der Ausbau der strategischen Beteiligungen in Büro- und Gewerbeimmobilien wird weiterhin gemeinsam mit institutionellen Investoren im Vordergrund stehen.

Im Geschäftsjahr 2014 hat die publity AG im Rahmen von Joint-Ventures mit internationalen Finanzinvestoren rund 300 Mio. Euro in 8 Büroimmobilien an den Standorten München, Köln, Frankfurt am Main und Offenbach investiert. Das Gesamtvolumen des verwalteten Vermögens beträgt aktuell über 600 Mio. Euro.

„Im Geschäftsjahr 2015 sind Investitionen in den Erwerb weiterer Büroimmobilien in Höhe von bis zu 1 Mrd. Euro geplant; weitere Standorte wie Stuttgart, Düsseldorf, Hamburg und Berlin werden folgen“, so Thomas Olek, Vorstandsvorsitzender und Mehrheitsaktionär der publity AG.

Die publity AG hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2014 ein operatives Ergebnis von 2,79 Mio. Euro erzielt und damit ihr Vorjahresergebnis um 3% gesteigert. Das EBIT stieg um 19,6% auf ca. 4,71 Mio. Euro (Vorjahr: ca. 3,94 Mio. Euro). Die Umsatzerlöse verminderten sich auf Grund der Konsolidierung im Geschäftsbereich Publikums-AIF im Geschäftsjahr 2014 auf 9,80 Mio. Euro (Vorjahr: 10,69 Mio. Euro).

Zusatzinformationen:

ISIN: DE0006972508

WKN: 697250

Marktsegment:  Freiverkehr (Entry Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse

Disclaimer

Diese Quasi-Ad-hoc Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen dar, in denen ein Angebot gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Die in dieser Quasi-Ad-hoc Mitteilung genannten Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in dieser Quasi-Ad-hoc Mitteilung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von australischen, kanadischen oder japanischen Einwohnern, nicht verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es findet keine Registrierung der in dieser Quasi-Ad-hoc Mitteilung genannten Wertpapiere gemäß den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in Australien, Kanada und Japan statt. In den Vereinigten Staaten von Amerika erfolgt kein öffentliches Angebot von Wertpapieren. Ein öffentliches Angebot in Deutschland darf erst nach Veröffentlichung eines von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) gemäß den Kapitalmarktbestimmungen zu billigenden Prospekts erfolgen. Etwaige vor dem öffentlichen Angebot erteilte Zeichnungsaufträge werden zurückgewiesen. Sollte ein öffentliches Angebot in Deutschland durchgeführt werden, wird ein den deutschen Kapitalmarktbestimmungen entsprechender Prospekt veröffentlicht, der bei http://www.publity.de, kostenlos erhältlich ist.

ENDE DER QUASI-AD-HOC MITTEILUNG

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